Gewerbeabmeldung
Wird ein Betrieb geschlossen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Merseburg verlegt, ist die Gewerbeabmeldung erforderlich.
Die Gewerbeabmeldung ist formgebunden, zu verwenden ist das Formular GewA3.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllte Gewerbeabmeldung und ggfs. Beiblatt zur Gewerbeabmeldung
Antragsstellung
schriftlich oder persönlich
- bei natürlichen Personen durch den Gewerbetreibenden
- bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B.: BGB-Gesellschaft, OHG, KG), erfolgt die Anmeldung grundsätzlich durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter.
- Dies gilt gleichermaßen bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft, wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern.
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG), die Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, erfolgt die Anzeige durch den gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand). Die gesetzlichen Vertreter sind im Formular anzugeben.
- Befindet sich die juristische Person in der Gründungsphase (i.G.), besitzt die juristische Person noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. In dieser Phase sind alle Gesellschafter anzeigepflichtig.
Bearbeitung
- bei persönlicher Vorstellung: sofort
- bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage
Welche Gebühren fallen an?
- 20,00 EURO
- bei erheblichem Mehraufwand kann die Gebühr bis 60,00 EUR betragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.
Formulare und andere Dokumente
- Gewerbe-Abmeldung: GewA 3
- Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung
Rechtsgrundlage
- § 14 der Gewerbeordnung
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Kostentarif 69.1.
Zusätzliche Hinweise
Der Gewerbetreibende sollte sich mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen. Die Weiterleitung der Gewerbeabmeldung an die Behörden durch das Gewerbeamt entbindet nicht von dieser Pflicht.
- beim zuständigen Amtsgericht zur Löschung aus dem Handelsregister ; für Merseburg ist das Amtsgericht Stendal zuständig
- beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)
- beim Landesamt für Verbraucherschutz wegen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte
Zuständige Stelle
Stadt Merseburg
Bürger- und Ordnungsamt
Fachbereich Gewerbe
Postanschrift: Postfach 1661
06206 Merseburg
Ansprechpartner
Bürgerbüro, Burgstr. 1, 1. Obergeschoß
Frau Klemm Tel. 03461/445 760
Frau Bergmann Tel. 03461/445 761
Fax: 03461/445-709
E-Mail: gewerbe@merseburg.de
Unsere Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr