Schiedsstelle Merseburg

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Auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) hat die Stadt Merseburg eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese ist mit zwei Schiedspersonen besetzt und zuständig auf Antrag für folgende Streitigkeiten der Einwohner der Stadt Merseburg einschließlich seiner Ortschaften:

1.    freiwillige Streitschlichtung

Diese kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durchgeführt werden. Dabei ist das Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Solche vermögensrechtlichen Ansprüche sind beispielsweise Ansprüche aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

2.    obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung

Bei dieser Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist eine gerichtliche Klage erst zulässig, nachdem die Parteien versucht haben, den Streit zunächst gütlich beizulegen und dies gescheitert ist. Dies betrifft Streitigkeiten gem. § 34a SchStG, wie bspw. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen Überhang von Ästen und Wurzeln, Hinüberfallen von Laub und Früchten, Grenzbäumen, Lärm, Rauch und Grenzabstand von Pflanzen sowie Streitigkeiten wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

3.    Sühneverfahren

Dies erfolgt in Strafsachen vor Erhebung der Privatklage gemäß § 380 StPO, denn eine Klage ist erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsstelle erfolglos durchgeführt wurde. Darunter fallen beispielsweise Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung, Köperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und die Verletzung des Briefgeheimnisses.

Allgemeine Hinweis zum Verfahren:

Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens erfolgt mittels Antragsschrift. Eine Antragsschrift muss an die Schiedsstelle gerichtet sein und Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, die Beschreibung des Streitgegenstandes, das Begehren und die Unterschrift des Antragstellers oder dessen Bevollmächtigten enthalten. Die Schiedsstellen erheben für ihre Tätigkeit eine Gebühr bis zu einer Höhe von 75 €. Die genaue Höhe richtet sich je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles. Die Gebühr ist stets als Kostenvorschuss mit der Antragstellung fällig. Im Falle des Zustandekommens eines Vergleiches beträgt die Gebühr 50 €. Neben der Gebühr können Auslagen (bspw. für Schreibauslagen, Ausfertigung und Abschriften von Protokollen und Bescheinigungen, Zustellungen, Dolmetscher) anfallen. Eine Regelung über die Kostentragungspflicht kann übrigens im Rahmen eines Vergleichs zwischen den beteiligten Parteien individuell geregelt werden.

Kontaktdaten:

Vorsitzender: Imre Gülle
stell. Vorsitzender: René Haupt

Sitz und Postanschrift:               

Schiedsstelle Merseburg
OT Geusa
Lange Gasse 21
06217 Merseburg

Telefon: 0151 463 383 20
E-Mail: schiedsstelle@stadt-merseburg.de

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