Namensänderungen
Beim Standesamt können verschiedene Erklärungen zur Namensführung abgegeben werden, u. a.:
- Namenserteilung durch den allein sorgeberechtigten Elternteil
- Einbenennung (Namensänderung eines Stiefkindes)
- Neusortierung von Vorname
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Vereinbaren Sie bitte in jedem Fall einen Termin.