Stellenausschreibung 63/2024

Sachbearbeiter Haushalt / Anlagen- und Bilanzbuchhalter (m/w/d) im Amt für Finanzen

Die Stadt Merseburg ist eine Dom- und Hochschulstadt mit ca. 36.500 Einwohnern an der Saale im südlichen Sachsen-Anhalt. Als Arbeitgeber fordern und fördern wir unsere Mitarbeiter. Sie erwarten herausfordernde Rahmenbedingungen sowie spannende Entwicklungsperspektiven. Wenn Sie diese mitgestalten wollen, sind Sie bei uns genau richtig.

Arbeitsaufgaben:

  • In der Sachbuchhaltung wirken Sie wie folgt mit
  • Ausstellung aller Kontierungsanordnungen
  • Prüfung, Sortierung nach steuerlicher Zugehörigkeit, sachgerechte Sollverbuchung aller eingehenden Kontierungsanordnungen
  • Klärung von Budgetabweichungen
  • Prüfung von Rechnungen unter Beachtung von Skonto und Fälligkeiten
  • Erstellung und Bearbeitung von Zinsberechnungen für Fördermaßnahmen Dritter
  • Kontierung der Erträge und Aufwendungen sowie Investitionsrechnungen
  • Erteilung von Telefonauskünften interner und externer Anfragen zu Zahlungsvorgängen
  • Erstellung von Beschlüssen für über- und außerplanmäßige Ausgaben
  • Mitwirkung bei der Aufstellung der Haushaltspläne einschließlich ihrer Nachträge für unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Dienstanweisungen
  • Haushaltsüberwachung (Planung und Kontrolle, Erkennung und Bewertung von Planabweichungen, Überwachung der Einhaltung der Budgets der Finanz- und Ergebnisrechnung sowie von Investitionsrechnungen)
  • Erstellung des Jahresabschlusses des Amtes, Beteiligung an Prüfung und Bestätigung
  • Beantragung von Mittelfreigaben
  • eigenständige Erarbeitung laufender Finanzübersichten
  • Vorbereitung des Jahresabschlusses
  • Bereinigung Verwahr- und Vorschusskonten
  • Aufstellung der zahlenmäßigen Nachweise zu Förder- und Zuwendungsbescheiden
  • Zuarbeit zur Anlagenbuchhaltung

Voraussetzungen: 

  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, absolvierte Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter oder vergleichbare Abschlüsse wünschenswert

Weitere Voraussetzungen:

  • gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Bereich laufende Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung
  • langjährige (mind. 3jährige) Berufserfahrung im Bereich Buchhaltung der kommunalen Finanzwirtschaft oder im Finanzwesen
  • sehr gute Kenntnisse in MS Office Anwendungen sowie gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Kommunalen Haushaltsrecht des Landes Sachsen-Anhalt sowie in den zugehörigen einschlägigen Rechtsnormen
  • hohes Maß an Selbstständigkeit, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit

Unser Angebot:

  • ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von 2 Jahren zum nächstmöglichen Termin
  • bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD VKA
  • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelung
  • sehr gute Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • 30 Tage Urlaub, Arbeitszeit 39,0 Stunden pro Woche

Mit Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerberverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich, führt aber dann zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren.

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wie Sie auf unsere Stellenausschreibung aufmerksam geworden sind.

Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mit allen Abschlusszeugnissen, Zertifikaten und Arbeitszeugnissen) senden Sie bitte bis 10.01.2025 entweder in einem einzigen pdf Dokument an bewerbung@merseburg.de oder in klassischer Papierform an folgende Anschrift: 

Stadtverwaltung Merseburg
10.1 Hauptamt, Sachgebiet Personal, Frau Witzel
Lauchstädter Straße 1-3
06217 Merseburg

Das Auswahlverfahren/Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 4.KW 2025 statt.

Für eine erfolgreiche Bewerbung werden nur vollständig übersandte Unterlagen akzeptiert. Andere Dateiformate als pdf oder einzelne Dokumente können nicht verarbeitet werden und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung nicht benachteiligt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Merseburg werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Stadtverwaltung Merseburg nicht erstattet. Wenn Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bei erfolgloser Bewerbung wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Verfahrensabschluss vernichtet.

Für Fragen steht Ihnen Frau Witzel unter der Telefonnummer 03461 445 100 gern zur Verfügung.