Neuwahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Kötzschen
Kriterien der Wählbarkeit:
- Wer am Wahltag, dass 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Ortschaft Kötzschen hat
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
- am Wahltag, die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaates der Europäischen Union hat
- und nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurde
Wahlkalender:
30.11.2024: Bekanntmachung des Wahltages
21.01.2025: 18.00 Uhr, spätester Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Kötzschen
31.01.2025: spätester Termin für die Entscheidung zur Zulassung der Wahlvorschläge im Gemeindewahlausschuss und Bekanntmachung
06.03.2025: spätester Termin für Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
24.03.2025: spätester Termin für Bekanntmachung der Wahlzeit und Wahllokal am Wahltag
30.03.2025: Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Kötzschen
Zusammenstellung notwendiger Unterlagen für Wahlvorschläge der Wahl des Ortschaftsrates in Kötzschen am 30.03.2025:
1. Parteien
1. Wahlvorschlag nach Anlage 5b,
2. Unterzeichnung durch satzungsmäßiges Parteiorgan (bei Wählergruppen Vertretungsberechtigter),
3. Bestimmung der Bewerber durch Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 24 KWG),
4. Unterstützungsunterschriften für Kötzschen 9 nach Anlage 6 oder Anlage 7,
5. keine Unterstützungsunterschriften notwendig für: - CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, B90/Grüne, FDP
6. Benennung Vertrauensperson und Stellvertreter,
7. Zustimmungserklärung von jedem Bewerber nach Anlage 8a,
8. Bescheinigung der Wählbarkeit für jeden Bewerber nach Anlage 9a,
9. Erklärung zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach Anlage 9c (nur für Stadtrat)
10. Ausfertigung der Niederschrift nach Anlage 10,
11. für Parteiangehörige Bescheinigung über Mitgliedschaft (kann zusammengefasst werden),
12. für Parteilose eigene Erklärung das er parteilos ist,
13. bei Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,
14. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.
2. Wählergruppen
- Unterlagen wie vorstehend ohne Nummern 11, 12 und 13
3. Einzelbewerber
- Unterlagen wie unter 1. ohne Nummern 2, 3, 10, 11, 12 und 13
- keine Unterstützungsunterschriften, wenn der Bewerber einen Sitz auf Grund eines Einzelwahlvorschlages schon innehat
Hinweise:
1. Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag ist verbindlich und wird so auf den Stimmzettel übernommen (§ 30(1) KWO)
2. Formulare können online heruntergeladen werden, außer das Formular nach Anlage 6 - Unterstützungsunterschriften.
Dies ist beim Wahlleiter zu beziehen.
Anlagen:
Anlage 5b
Anlage 7
Anlage 8a
Anlage 9a
Anlage 9c
Anlage 10