Neuwahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Kötzschen

Kriterien der Wählbarkeit:

-       Wer am Wahltag, dass 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Ortschaft Kötzschen hat

-       Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,

-       am Wahltag, die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaates der Europäischen Union hat

-       und nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurde

Wahlkalender:

30.11.2024: Bekanntmachung des Wahltages

21.01.2025: 18.00 Uhr, spätester Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge für die   Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Kötzschen

31.01.2025: spätester Termin für die Entscheidung zur Zulassung der Wahlvorschläge im Gemeindewahlausschuss und Bekanntmachung

06.03.2025: spätester Termin für Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis

24.03.2025: spätester Termin für Bekanntmachung der Wahlzeit und Wahllokal am Wahltag

30.03.2025: Wahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Kötzschen

 

Zusammenstellung notwendiger Unterlagen für Wahlvorschläge der Wahl des Ortschaftsrates in Kötzschen am 30.03.2025:

1. Parteien

1.         Wahlvorschlag nach Anlage 5b,

2.         Unterzeichnung durch satzungsmäßiges Parteiorgan (bei Wählergruppen Vertretungsberechtigter),

3.         Bestimmung der Bewerber durch Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 24 KWG),

4.         Unterstützungsunterschriften für Kötzschen 9 nach Anlage 6 oder Anlage 7,

5.         keine Unterstützungsunterschriften notwendig für: - CDU, AfD, DIE LINKE, SPD, B90/Grüne, FDP

6.         Benennung Vertrauensperson und Stellvertreter,

7.         Zustimmungserklärung von jedem Bewerber nach Anlage 8a,

8.         Bescheinigung der Wählbarkeit für jeden Bewerber nach Anlage 9a,

9.         Erklärung zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach Anlage 9c (nur für Stadtrat)

10.       Ausfertigung der Niederschrift nach Anlage 10,

11.       für Parteiangehörige Bescheinigung über Mitgliedschaft (kann zusammengefasst werden),

12.       für Parteilose eigene Erklärung das er parteilos ist,

13.       bei Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 oder 5 KWG bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,

14.       Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gegenüber der Gemeinde ferner eine Versicherung an Eides statt zur Wählbarkeit abzugeben.

2. Wählergruppen

- Unterlagen wie vorstehend ohne Nummern 11, 12 und 13

3. Einzelbewerber

- Unterlagen wie unter 1. ohne Nummern 2, 3, 10, 11, 12 und 13

- keine Unterstützungsunterschriften, wenn der Bewerber einen Sitz auf Grund eines Einzelwahlvorschlages schon innehat

 

Hinweise:

1.     Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag ist verbindlich und wird so auf den Stimmzettel übernommen (§ 30(1) KWO)

2.     Formulare können online heruntergeladen werden, außer das Formular nach Anlage 6 - Unterstützungsunterschriften.  

Dies ist beim Wahlleiter zu beziehen.

 

Anlagen:

Anlage 5b

Anlage 7

Anlage 8a

Anlage 9a

Anlage 9c

Anlage 10