Stellenausschreibung für die Direktwahl

Öffentliche Bekanntmachung zur Oberbürgermeisterwahl 2022

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17.06.2014 (KVG LSA GVBL S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, wird die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Merseburg folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:

Stellenausschreibung für die Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Stadt Merseburg

In der Stadt Merseburg ist die hauptamtliche Stelle der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters im Wege der Direktwahl zum 04.07.2022 zu besetzen. Die Stadt Merseburg ist eine Dom- und Hochschulstadt mit 35.172 Einwohnern (Stand: 31.12.2020)  an  der  Saale  im   südlichen   Sachsen-Anhalt mit mehreren Ortsteilen und einer  Fläche  von 54,71 km².

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen.

Das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7  der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.

Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Merseburg wählen am Sonntag, dem 13.03.2022, in   direkter  Wahl  die   Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister.

Erreicht keine(r) der Bewerberinnen / Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so findet am Sonntag, dem 27.03.2022, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien der Stadt Merseburg die Entwicklung der Stadt zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen der Stadt Merseburg nachhaltig innerhalb und außerhalb der Stadt Merseburg zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen und leistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister leitet als Hauptverwaltungsbeamtin / Hauptverwaltungsbeamter die Stadtverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt die Hauptverwaltungsbeamtin / Hauptverwaltungsbeamter dazu bei, die Aufgaben der Stadt Merseburg zu erfüllen. Die Stadt Merseburg hat derzeit 289 Beschäftigte, die in der Verwaltung und in den nachgeordneten Einrichtungen tätig sind.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag des 21. Lebensjahr vollendet aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind über die genannten Regelungen hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung. Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung für die Wahl zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister muss gemäß § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens 1 v. H. der zu letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Der § 21 Abs. 9 KWG LSA gilt entsprechend.

Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Sollten zwischenzeitlich wahlrechtliche Vorschriften (z.B. Anzahl der beizubringenden Unterstützungsunterschriften) durch den Landtag geändert werden, gelten die jeweils aktuellen Regelungen.

Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen stehen auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung zum Download bereit. Darüber hinaus können die notwendigen Vordrucke kostenfrei vom Wahlbüro der Stadt Merseburg unter der unten angegebenen Adresse oder per E-Mail über statistik-wahlen@merseburg.de abgefordert werden. Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung bei dem Wahlleiter erhältlich.

Diese Stellenausschreibung wird gemäß § 30 und § 30a KWG LSA auf der Internetseite der Stadt Merseburg (www.merseburg.de) öffentlich bekannt gemacht. Mit Beginn der Stellenausschreibung wird auch durch die Mitteldeutsche Zeitung informiert. Eine Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt der Stadt Merseburg.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage der Veröffentlichung im Internet und endet am Montag, dem 21. Februar 2022, um 18.00 Uhr. Die Bewerbung kann auch nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.

Die Bewerbungen um die Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters sind schriftlich unter der Angabe des Kennwortes „Oberbürgermeisterwahl“ zu richten an:

Stadt Merseburg
Wahlleiter
Lauchstädter Straße 1-3
06217 Merseburg

 

Merseburg, den 01.10.2021

gez. Bothe
Gemeindewahlleiter
Stadt Merseburg