Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in Gnadensachen, in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge, in Sozialversicherungssachen, in Sozial- und Jugendhilfesachen, in Vertriebenen- und Flüchtlingssachen sowie beim Nachweis der Bedürftigkeit.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Einwohnermeldewesen
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 701
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben