Anliegerbescheinigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Tiefbauamt

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Tiefbauamt
Lauchstädter Straße 1-3
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445-259
Mitarbeitende

FrauHerrmann

Tiefbauamt
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben