Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadtentwicklungsamt
Adressen
Lauchstädter Straße 1-3
06217Merseburg
06217Merseburg
Kontakt
- Fax:
- 03461 445 400
- Telefon:
- 03461 445-293
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben