Hundesteuer entrichten
Leistungsbeschreibung
Für das Halten von mindestens 3 Monate alten Hunden wird in Sachsen-Anhalt Hundesteuer erhoben. Steuerpflichtig ist dabei der Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und kann von den Gemeinden nach dem kommunalem Satzungsrecht erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.
Verfahrensablauf
Sie haben sich einen Hund zugelegt oder sind mit Ihrem Hund umgezogen, dann melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde, um Ihren Hund anzumelden. Die Hundesteuer wird dann automatisch berechnet. Die Steuer wird je Hund bezahlt und muss einmal im Jahr bezahlt werden. Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt automatisch mit der Anmeldung Ihres Hundes bei Ihrer Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Steuern
Adressen
Lauchstädter Straße 1-3
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 443
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Öffentliche Ordnung
Adressen
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 445 720
Mitarbeitende
Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere
- Telefon:
- +49 3461 445528
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung
- Telefon:
- +49 3461 445540
Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe
- Telefon:
- +49 3461 445528
- Telefon:
- +49 3461 445626
Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Telefon:
- +49 3461 445511
Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Telefon:
- +49 3461 445721
Hundehaltung anmelden
- Telefon:
- +49 3461 445721
Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
- Telefon:
- +49 3461 445540
Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge
- Telefon:
- +349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben