Hundesteuer entrichten

Leistungsbeschreibung

Für das Halten von mindestens 3 Monate alten Hunden wird in Sachsen-Anhalt Hundesteuer erhoben. Steuerpflichtig ist dabei der Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer und kann von den Gemeinden nach dem kommunalem Satzungsrecht erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.

Verfahrensablauf

Sie haben sich einen Hund zugelegt oder sind mit Ihrem Hund umgezogen, dann melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde, um Ihren Hund anzumelden.  Die Hundesteuer wird dann automatisch berechnet. Die Steuer wird je Hund bezahlt und muss einmal im Jahr bezahlt werden. Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt automatisch mit der Anmeldung Ihres Hundes bei Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Steuern

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Stadt Merseburg - Steuern
Lauchstädter Straße 1-3
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 443
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Öffentliche Ordnung

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Öffentliche Ordnung
Burgstraße 1
06217Merseburg
Kontakt
Telefon:
03461 445 720
Mitarbeitende

Anmeldung Veranstaltung/ Fundsachen und Fundtiere

Telefon:
+49 3461 445528

Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung

Telefon:
+49 3461 445540

Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz/Öffentliche Ordnung/Gewerbe

Telefon:
+49 3461 445528
Telefon:
+49 3461 445626

Haltung gefährlicher Hunde erlauben

Telefon:
+49 3461 445511

Hundehaltung abmelden wegen Abgabe des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Telefon:
+49 3461 445721

Hundehaltung anmelden

Telefon:
+49 3461 445721

Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

Telefon:
+49 3461 445540

Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge

Telefon:
+349 3461 445726
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben