Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Merseburg verfolgt bereits über einen langen Zeitraum das Ziel der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes.
Im Jahr 2012 wurde die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens in Form einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Merseburg für das seit dem 01.01.2010 geltende Gemeindegebiet der Stadt Merseburg beschlossen. Dabei sind die wirksamen Flächennutzungspläne der Ortschaften Beuna (seit 04.02.2004) und Geusa (seit 02.06.2006) zu berücksichtigen.
Mit dem in der Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 (Beschluss-Nr. 27/04 SR/15) gebilligten 3. Entwurf des Flächennutzungsplanes Merseburg wurden die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt. Diese Beteiligung ist im Rahmen der Neuaufstellung als frühzeitige Beteiligung zu bewerten. Danach ruhte das Verfahren aus den verschiedensten Gründen, bis Ende des Jahres 2022 das Aufstellungsverfahren zum Flächen-nutzungsplan Merseburg wieder aufgenommen wurde.
Aufgrund zwischenzeitlich geänderter raumordnerischer, bundes-, landes- und regionalplanerischer Vorgaben sowie der beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Stadt, aber auch aufgrund geänderter städtebaulicher Zielstellungen wurde der 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dabei wurden die veränderten Rahmenbedingungen sowie die Hinweise aus den im Jahr 2015 eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung berücksichtigt, soweit diese noch aktuell sind.
Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 den 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt und ihn zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behör-den und Nachbargemeinden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg in der Fassung Oktober 2024, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst Anlagen 1-5 und dem Umweltbericht wird in der Zeit
vom 07. Januar 2025 bis einschließlich 18. Februar 2025 auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter  https://www.merseburg.de/de/allgemeine.html sowie auf der Beteiligungsplattform der Stadt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Merseburg/beteiligung/themen und zusätzlich auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/beteiligung/themen veröffentlicht.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet/Beteiligungsplattform liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum im Obergeschoss, Zimmer 1OG.08 des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

montags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags: von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme im Stadtentwicklungsamt wird möglichst um eine vorherige Terminvereinbarung unter stadtentwicklung@merseburg.de oder unter 03461 445401 gebeten.
Folgende umweltbezogene Informationen sind vorhanden und werden im Rahmen der Offenlage des 4. Entwurfes des Flächennutzungsplanes Merseburg zur Verfügung gestellt und offengelegt:
• Stadt Merseburg: Fachkonzept Klima und Grün, Entwurf, 21.10.2024
• StadtLandGrün: Umweltbericht zum 4. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg, Stand Oktober 2024
Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Nachfolgend benannte umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Zeitraum vom 23.03.2015 bis einschließlich 24.04.2015 eingingen, liegen vor. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der großen Zeitspanne zwischen der erfolgten frühzeitigen Beteiligung im Jahr 2015 und der nunmehr durchzuführenden förmlichen Beteiligung zum 4. Entwurf mit Stand Oktober 2024 die im Jahr 2015 vorgebrachten Hinweise aufgrund zwischenzeitlich erfolgter veränderter Rahmenbedingungen und städtebaulicher Zielstellungen nicht dem aktuellen Stand entsprechen.
• Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 28.04.2015 – Schutzgut Boden
• Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 30.04.2015 – Schutzgut Boden, Wasser
• Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 21.04.2015 – Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
• Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vom 29.06.2015 – Schutzgut Wasser
• Landkreis Saalekreis vom 24.04.2015 – Schutzgut Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
• LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.04.2015 – Schutzgut Boden, Wasser
Während des Zeitraumes der Veröffentlichung im Internet und der Möglichkeit der Einsichtnahme können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadtentwicklung@merseburg.de zu übermitteln, können aber auch auf andere Weise, z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Merseburg, Stadtentwicklungsamt, Lauchstädter Straße 10, 06217 Merseburg, abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Be-deutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt ist.


Merseburg, den 09.12.2024
gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister