Bekanntmachung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Absicht zur Veröffentlichung eines Baulandkatasters gemäß § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Merseburg hat auf der Grundlage des § 200 Abs. 3 BauGB ein Baulandkataster erstellt. Mit dieser Bekanntmachung gibt die Stadt ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters für die Stadt Merseburg bekannt. Das Baulandkataster hat einen informellen Charakter und enthält potentielle unbebaute oder nur geringfügig bebaute Flächen innerhalb des Stadtgebietes, der Ortsteile und Ortslagen, die nach erster planungsrechtlicher Beurteilung kurzfristig oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Das Baulandkataster soll als Service für alle Interessierten dienen, die auf der Suche nach geeigneten Baugrundstücken in Merseburg sind. Darüber hinaus soll das Baulandkataster die Mobilisierung ungenutzter Innenentwicklungspotenziale unterstützen. Es kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten, indem schonend mit der Ressource Boden umgegangen und die bestehende Infrastruktur effizienter ausgenutzt wird.

Aus dem Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Bebauung oder zum Verkauf.

Veröffentlichung

Das Baulandkataster wird am 01. Juli 2024 erstmalig als ein Bestandteil des Geoportals der Stadt Merseburg freigeschaltet und damit veröffentlicht. Es ist ab diesem Zeitpunkt über das Geoportal der Stadt Merseburg unter der Adresse https://geoportal.merseburg.de erreichbar.

Das Baulandkataster enthält Angaben zu Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer, Straßenname und Grundstücksgröße. Personenbezogene Daten werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Baulandkataster der Stadt Merseburg, auch vor Veröffentlichung, haben Sie im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter 10, 06217 Merseburg während der Sprechzeiten bzw. nach Terminvereinbarung per Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de oder telefonisch unter 03461 445401. Dort erhalten Sie auch Information darüber, ob Ihr Grundstück Bestandteil des Baulandkatasters ist.

Widerspruchsrecht

Auf das Widerspruchsrecht wird ausdrücklich hingewiesen. Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB hat die Stadt Merseburg ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters einen Monat vorher öffentlich bekannt zu machen. Innerhalb dieses Monats haben die Grundstückseigentümer das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses und von Ihnen unterzeichnetes Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Anschrift, Gemarkung, Flur- und Flurstücknummer) an die Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 1-3, 06217 Merseburg. Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die Grundstücksflächen des widersprechenden Grundstückseigentümers aus dem Baulandkataster entfernt.

Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort, kann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. In diesem Fall werden die Grundstücksflächen der widersprechenden Eigentümer mit der nächsten Aktualisierung aus dem Baulandkataster entfernt.

Merseburg, den 17.05.2024

gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister