Soforthilfen für kleine Unternehmen
Das Bundeskabinett stellt insgesamt 50 Milliarden Euro für Zuschüsse an kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, bereit. Demnach sind Einmalzahlungen von bis zu 9.000 Euro an Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Unternehmen bis zehn Beschäftigte vorgesehen. Der Zuschuss muss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen verwendet werden: etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Die Bundesregierung arbeitet noch an den Details des Sofortprogramms. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministeriums soll es "in Kürze" möglich sein, die Hilfen online zu beantragen. Die IHK rechnet damit nicht vor Anfang kommender Woche. Konkrete Informationen zur Ausgestaltung des Soforthilfeprogramms inklusive des Antragsweg werden in der Rubrik FAQ ("Unterstützung für Unternehmen") veröffentlicht werden, sobald sie verfügbar sind.
Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen finden Sie hier.