Noch bis zum 31. Oktober sind Ummeldungen kostenfrei
Betroffene Bürger*innen, an deren Wohnort die Straße zum 1. November 2019 im Rahmen der Straßennamenumbenennung umbenannt wurde, können noch bis zum 31. Oktober 2020 kostenfrei beim Landkreis Saalekreis, Führerscheinstelle, die Änderung der Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, vornehmen lassen. Adressänderungen im Personalausweis werden im Einwohnermeldeamt der Stadt Merseburg vorgenommen. Einer vorherigen Terminvereinbarung bedarf es dabei nicht. Sollte das persönliche Erscheinen nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Vertrauensperson schriftlich zu bevollmächtigen. Zur Vereinfachung hatte die Stadtverwaltung Behörden und Institutionen wie Landkreis, Finanzamt, Stadtwerke, MIDEWA, AZV u.a. über die Straßennamenänderung informiert, damit der Aufwand für Betroffene reduziert werden konnte. Krankenversicherungen, Banken und Sparkassen sowie weitere private Partner müssen eigenständig vom jeweils Betroffenen informiert werden. Hinweis: Die nicht mehr gültigen Straßennamenschilder werden bis Ende des Jahres entfernt.
Hintergrund: Insgesamt 25 Straßen im Merseburger Stadtgebiet wurden wegen Dopplungen mit Wirkung zum 1. November 2019 umbenannt. Als Entscheidungshilfe diente eine online-Umfrage zur Straßennamenumbenennung vom 15. Februar bis zum 11. April 2019, mit der Namensvorschläge der Bürgerschaft und der Ortschaftsräte berücksichtigt werden konnten.
In den ehemals selbständigen Kommunen Beuna, Geusa, Meuschau, Trebnitz und Merseburg trugen verschiedene Straßen den gleichen Namen. Mit dem Zusammenschluss zur Stadt Merseburg wurden diese Straßennamen aus überwiegend traditionellen Gründen nicht geändert. Insgesamt waren 4952 Einwohner und 256 Gewerbe bzw. öffentliche Einrichtungen von doppelten Straßennamen bei insgesamt 45 Straßen betroffen.