Neue Zuwendungsrichtlinie für Anträge ab 2024

Für Zuschusszahlungen ab 2024 hat der Stadtrat Merseburg am 16.02.2023 eine neue Zuwendungsrichtlinie beschlossen. Diese Richtlinie und die zukünftig dafür zu verwendenden Formulare sind auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter „Ortsrecht“ einsehbar. Dadurch werden u. a. die Richtlinien im Bereich Jugend, Sport und Wohlfahrt ersetzt.

BITTE BEACHTEN SIE DIE NEUEN FRISTEN!

Gemäß 8.3 der Zuschussrichtlinie sind alle Zuwendungsanträge im Jugend- und Sportamt bis zum 30.09. für das folgende Jahr zu stellen. Für 2024 also bis zum 30.09.2023. Der Verwendungsnachweis ist gemäß 12.2 der Zuwendungsrichtlinie spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes dem Jugend- und Sportamt vorzulegen, also spätestens bis zum 28.02.2025, wenn der Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 gewährt wurde. Bitte beachten Sie, dass für die Verwendungsnachweise 2023 noch die alten Zuwendungsrichtlinien Anwendung finden.