Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Altstadt wurde erweitert
Der bisher 24,1 ha umfassende Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Altstadt“ wird durch die Entscheidung des Stadtrates am 13. September zukünftig um 14 ha vergrößert. Der Stadtrat hat mit der 4. Änderungssatzung den Geltungsbereich um die Straßenzüge Oberaltenburg, Unteraltenburg, Georgstraße, Stufenstraße, Schreiberstraße, Mühlberg, Kloster, Weinberg und Vor dem Klausentor erweitert.
Erstmalig wurde am 16.10.1991 ein Geltungsbereich für die Erhaltungssatzung „Altstadt“ beschlossen. Erweiterungen erfolgten mit Beschlüssen in den Jahren 1997, 2003 (Aufnahme des gesamten Dom-Schloss-Bereiches) und 2011.
Um den Einsatz von Städtebaufördermitteln in den kulturhistorisch wertvollen Arealen auf und um den Burgberg weiterhin zu ermöglichen, wird das Erhaltungsgebiet auf Teile des noch bestehenden Sanierungsgebietes „Innenstadt/Neumarkt“ und darüber hinaus bis zum Straßenzug „Vor dem Klausentor“ erweitert. Damit können zahlreiche kulturhistorische Denkmale von Merseburg mit z.T. überregionaler Bedeutung in das Erhaltungsgebiet aufgenommen werden.
Die Erweiterung des Erhaltungsgebietes ist gleichzeitig die Grundlage zur Erweiterung des Fördergebietes für das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, da hier auch Maßnahmen wie Straßensanierungen (z.B. Unteraltenburg, Weinberg) oder Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen (z.B. Kloster, Oberaltenburg, Unteraltenburg, Vor dem Klausentor) mit Mitteln aus diesem Programm unterstützt werden sollen.