Eine wichtige Information an die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet
Die Stadt Merseburg beabsichtigt, bis Ende 2023 nun auch das 2. und damit letzte Teilgebiet der Sanierungssatzung „Innenstadt/Neumarkt“ – hier der östliche Innenstadtbereich, einschließlich Bereich Neumarkt – mit Beschluss des Stadtrates aufzuheben. Auch in diesem ca. 38 ha großen Teilgebiet wurden die Sanierungsziele seit Beginn der Sanierung im Jahr 1995 vollumfänglich erreicht. Die Aufhebungssatzung für das 1. Teilgebiet - westlicher Innenstadtbereich - ist bereits am 21. Januar 2022 in Kraft getreten. Der als förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung bezeichnete Rechtsvorgang (§162 ff. Baugesetzbuch) hat folgende Auswirkungen für die Grundstückseigentümer in diesem Teilgebiet der Sanierungssatzung:
Nach Beschluss des Stadtrates über die Aufhebung des 2. Teilgebietes der Sanierungssatzung
· erhebt die Stadt die Sanierungsausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetzbuch per Bescheid. Dazu werden jedoch nur die Eigentümer aufgefordert, die bisher noch keine freiwillige Ablösevereinbarung mit der Stadt abgeschlossen haben,
· entfällt für die Eigentümer die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäuden nach § 7h, § 10f und 11a Einkommensteuergesetz,
· entfällt die Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen und Rechtsvorgänge im Grundstücksverkehr nach § 144 Baugesetzbuch (sanierungsrechtliche Genehmigung),
· wird die Stadt das Grundbuchamt auffordern, die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern zu löschen. Für die Eigentümer ist dieser Vorgang kostenfrei.
Bis zum Zeitpunkt des Beschlusses des Stadtrates (voraussichtlich Ende November 2023) haben die Eigentümer immer noch die Möglichkeit, eine freiwillige Ablösevereinbarung mit der Stadt abzuschließen. Seit Beginn des Jahres 2021 wird dabei zwar kein Abschlag mehr auf die jeweilige Ablösesumme gewährt, aber es kann z.B. eine Ratenzahlung bis Ende 2024 vereinbart werden.
Steuerpflichtige Eigentümer, die demnächst Baumaßnahmen planen, können noch bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Aufhebungssatzung mit der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung abschließen, um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Der Geltungsbereich des 2. Teilgebietes sowie der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung liegen ab dem 11. September 2023 für die Dauer eines Monats im Stadtentwicklungsamt zur Information und zur Abgabe von Hinweisen und Stellungnahmen öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. Auch bei Fragen zu den Ausgleichsbeträgen und steuerlichen Begünstigungen können sich die Grundstückseigentümer an das Stadtentwicklungsamt wenden:
Tel.: 03461 445410 oder E-Mail: stadtentwicklung@merseburg.de
Die Unterlagen sind außerdem ab dem 11. September 2023 für die Dauer eines Monats im Internet auf http://www.merseburg.de/de/allgemeine.html abrufbar.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Amtsblatt Nr. 19 vom 24. August 2023 und allgemeine Informationen unter Ausgleichsbeträge