Eine Information für Wohngeldempfänger - auch zukünftige

Die Wohngeldstelle befindet sich im Alten Rathaus

Mit der Änderung des Wohngeld-Plus-Gesetzes werden zukünftig mehr Menschen mehr Wohngeld erhalten. Die Zahl der Wohngeldempfänger in Merseburg wird steigen - analog der Verdreifachung auf Bundesebene – von bisher 400 auf 1200. Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder für Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Das eingeführte Wohngeld Plus sieht doppelt so hohe Zuschüsse wie im Vorjahr vor. Die Wohngeldstelle empfiehlt, einen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Auch wenn im letzten Jahr der Anspruch abgelehnt wurde, kann ein neuer Antrag sinnvoll sein.

Wer bereits Leistung nach dem Wohngeldgesetz bezieht, erhält diese Erhöhung automatisch. Wann diese Umsetzung erfolgt, hängt aber vom Programmanbieter ab und kann noch nicht genau gesagt werden. Die Wohngeldstelle bittet daher, derzeitig von Anfragen abzusehen.

Wer erhält Wohngeld:

- Bürgerinnen und Bürger, mit einem geringen Einkommen, die ihre Wohnkosten kaum selbst bewältigen können
- Rentnerinnen und Rentner
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
- Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld

Wer erhält kein Wohngeld:

Diejenigen Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, bei denen Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetzt oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe)

Was wird für bei der Berechnung berücksichtig?

- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- Freibeträge für Einkommenssteuer, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Werbungskosten und Grundrentenzeiten
- Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen
- Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit
- Mietstufen, Heizkosten- und Klimakomponente

Formulare für die Antragstellung finden Sie unter www.merseburg.de, Stichwort Wohngeld beantragen -> zusätzliche Unterlagen in Kopie (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheid, Belege über Unterhalt oder andere Sozialleistungen, Kontoauszüge der letzten drei Monate aus denen die Zahlungen ersichtlich sind)

Der Antrag kann per Post zugesandt oder persönlich im Alten Rathaus, Burgstraße 5 abgegeben werden. Für die persönliche Abgabe vereinbaren Sie bitte einen Termin (Tel. 445 771/ 775). Aufgrund der zahlreichen Anträge wird um Geduld bei der Bearbeitung gebeten.

Die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Merseburg ist nur für die Einwohner der Stadt zuständig.

Sprechzeiten:

Dienstag von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 15:30 Uhr